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Unter Aktuelles finden Sie Informationen rund um die Papier- bzw. papierverarbeitende Industrie.

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Produkterweiterung

G.IN.SER hat Mitte 2012 sein Produktsortiment um diverse Reinigungsmittel erweitert.



BIOZID-RICHTLINIE

Die Europäische Union schafft einen Regelungsrahmen für das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten mit dem Ziel, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt und ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten [Vgl. ändernde(r) Rechtsakt(e)].

Wir können davon ausgehen, dass von den zur Zeit in der europäischen Papierindustrie verwendeten ca. 30 Wirksubstanzen, die von ca. 40 Lieferanten in ca. 600 Zubereitungen angeboten werden nur etwa die Hälfte die Übergangsfrist zur Einführung der Biozid-Richtlinien überleben wird. Es gibt zur Zeit in den verschiedenen europäischen Ländern unterschiedliche behördliche Zulassungen, die in ihrer Risikobewertung verschieden sind.

Allerdings hat seit Anfang 2000 eine Europäische Richtlinie Gültigkeit, die weit über das hinausgeht, was in den einzelnen Ländern bisher geregelt wurde. Um sowohl die Wirkstoffe selbst als auch die entsprechenden Formulierungen einsetzen zu können und genehmigt zu bekommen, wird in den nachsten Jahren auf die einschlägige Industrie ein nicht geringer Kostenaufwand zukommen. Man rechnet heute, dass die Belastung pro Wirkstoff zur Aufnahme in den Anhang I der Europäischen Biozid-Richtlinie mehr als 1,2 Mio. Euro betragen wird und zur Risikobewertung einer Rahmenrezeptur für Formulierungen außerdem mehr als 100.000,00 Euro beniötigt werden. Dies würde hoch gerechnet Gesamtkosten in der Europäischen Union von mehr als 20 Mio. Euro bedeuten, was in etwa dem heutigen hälftigen Jahresumsatz dieser Produkte entspricht. Man kann davon ausgehen, dass diese Kosten letztendlich beim Formulierer oder Endverbraucher zu Buche schlagen werden.